Milliarden-Nachzahlungen? 30.08.2016, 22:45 Uhr

Brüssel erklärt Apples Steuer-Deals in Irland für unzulässig

Die EU-Kommission hat laut Medienberichten Apples Steuerdeal mit Irland für unzulässig erklärt. Den Tech-Riesen könnte das Milliarden kosten.
(Quelle: Shutterstock.com/Melpomene)
Die EU-Kommission will laut Medienberichten die Steuerkonditionen für Apple in Irland für unzulässige Beihilfen erklären und damit den Weg für potenziell milliardenschwere Nachforderungen ebnen. Die Entscheidung könne bereits am Dienstag bekanntgegeben werden, berichteten der irische Sender RTE, die Nachrichtenagentur Bloomberg, die "Financial Times" und das "Wall Street Journal" am Montag unter Berufung auf informierte Personen.
Die EU-Kommission erklärte bereits in einer vorläufigen Einschätzung im Zuge ihrer jahrelangen Ermittlungen, Irland habe Apple günstigere Steuer-Konditionen gewährt, um den Konzern als Arbeitgeber zu gewinnen. Das wäre aus Sicht der Brüsseler Behörde eine wettbewerbswidrige Beihilfe. Die von der Kommission angeprangerten Deals gehen auf das Jahr 1991 zurück und wurden 2007 erneuert.
Die irische Regierung besteht darauf, dass die Vereinbarungen rechtens seien und kündigte an, sie wolle vor Gericht ziehen, wenn die Kommission die Steuerdeals für unzulässig erklären sollte. Auch Apple schloss einen solchen Schritt nicht aus. Der Konzern wolle in Brüssel fair angehört werden, sagte Apple-Chef-Tim Cook jüngst in einem Interview der "Washington Post". Anderenfalls werde Apple Widerspruch einlegen. Der Konzern betonte stets, er zahle alle geforderten Steuern.

Die Strukturen mit irischen Töchtern gibt es schon seit 1980

Apple lässt einen erheblichen Teil des weltweiten Geschäfts über Tochterunternehmen in Irland laufen. Daher könnte es für den Konzern auch um viel Geld gehen. So ist eine der Töchter dafür zuständig, Geräte aus Asien zum Verkauf in Europa umzuschlagen. Ausserdem übernehmen irische Apple-Firmen einen Teil der Entwicklungskosten, dafür bekommen sie Rechte an intellektuellem Eigentum übertragen und entsprechend wird dorthin auch ein Teil der Gewinne abgeführt. Eines der irischen Tochterunternehmen verwaltet bereits besteuerte Konzerngewinne. Die Struktur mit Töchtern in Irland gibt es schon seit 1980.
Den Berichten zufolge will Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auch eine Empfehlung für die Höhe der Nachzahlungen machen, die Irland von Apple einfordern müsste. Bisherige Expertenschätzungen gehen von einigen hundert Millionen bis hin zu 19 Milliarden US-Dollar, die die Bank JP Morgan als möglichen Höchstwert errechnete.
Die EU-Kommission ermittelt nur gegen Irland, aber letztlich würde Apple zur Kasse gebeten, um den für eine illegale Beihilfe erklärten Betrag zurückzuzahlen.

Es kann lange dauern, bis Geld fliesst

Der bisher höchste Betrag in solchen Untersuchungen wurde vom französischen Energiekonzern EDF zurückgefordert, der 2015 angewiesen wurde, rund 1,4 Milliarden Euro an Frankreich zu zahlen. Die ursprüngliche Entscheidung über einen Betrag von 889 Millionen Euro hatte die Kommission noch 2003 getroffen, nach ging der Fall durch Gerichtsinstanzen und es sammelten sich rund 490 Millionen Euro Zinsen an. Das zeigt auch, wie lange es dauern kann, bis schliesslich Geld fliesst.
Den Medienberichten zufolge leitete Vestager den Text ihrer Entscheidung erst am Montag an die anderen Kommissare weiter und will sie in einem Schnellverfahren behandeln, damit keine Informationen vor der offiziellen Ankündigung durchsickern.
US-Unternehmen bringen im Ausland verdientes Geld nicht ins Heimatland, weil dabei 35 bis 40 Prozent des Betrags an den Fiskus gehen würden. Apple hatte zuletzt Geldreserven von gut 230 Milliarden US-Dollar, die zu mehr als 90 Prozent ausserhalb der USA lagern. Der Konzern setzt sich für eine Steuerreform in den USA ein. Das amerikanische Finanzministerium hatte jüngst das Brüsseler Vorgehen bei den Steuerermittlungen kritisiert und der Kommission vorgeworfen, als eine Art übernationale Steuerbehörde zu agieren und US-Firmen zu benachteiligen. Die Kommission wies das zurück. Nachzahlungen in der EU können auch die Steuerlast der Unternehmen in den USA senken.




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