Strafverfahren gegen US-Konzern
02.05.2022, 13:55 Uhr
Apple verstösst gegen EU-Wettbewerbsvorschriften
Laut der EU-Kommission soll Apple Pay den Zugang zu Standardtechnologien des bargeldlosen Zahlens beschränken, um einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern zu haben. Nun drohen dem US-Konzern aufgrund «unfairen Wettbewerbs» in zwei Verfahren hohe Strafen.
Die Wettbewerbshüter der EU treiben ein weiteres Verfahren gegen Apple voran. Diesmal geht es um Apple Pay. Der US-Konzern Apple verstösst nach vorläufigen Ermittlungen der EU-Kommission gegen europäische Wettbewerbsvorschriften. Dem Unternehmen werde vorgeworfen, den Zugang zu einer Standardtechnologie für kontaktlose Zahlungen mit mobilen Geräten zu beschränken und damit den Wettbewerb im Bereich der mobilen Geldbörsen zugunsten seiner eigenen Lösung «Apple Pay» einzuschränken, teilte die Behörde in Brüssel mit.
«Für die Integration der europäischen Zahlungsverkehrsmärkte ist es wichtig, dass den Verbrauchern die Vorteile eines wettbewerbsbasierten und innovativen Marktumfelds zugutekommen», kommentierte die zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager. Es lägen nun aber Anhaltspunkte dafür vor, dass Apple den Zugang Dritter zu Schlüsseltechnologien beschränkt hat, die für die Entwicklung konkurrierender mobiler Geldbörsen für Apple-Geräte benötigt würden.
Geldbussen von bis zu 10 Prozent des Umsatzes möglich
Apple hat nun die Möglichkeit, sich zu den Beschwerdepunkten zu äussern. Bleiben die Wettbewerbshüter danach bei ihrer Einschätzung, könnte auf den Konzern eine hohe Strafzahlung zukommen. Wenn Unternehmen gegen die Wettbewerbsvorschriften der EU verstossen, riskieren sie Geldbussen in Höhe von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes.
Unter anderem Banken sehen sich schon lange bei kontaktlosem Bezahlen auf dem iPhone benachteiligt. Sie kritisieren vor allem, dass sie nicht an Apple vorbei auf den «NFC-Funkchip» zugreifen können, über den man das Telefon an der Ladenkasse statt einer Bankkarte einsetzen kann. Apple Pay ist der einzige Weg, um auf iPhones Zugriff auf den NFC-Chip zu bekommen. Apple sieht das als technische Lösung, um die Sicherheit der Zahlungen zu gewährleisten und versichert, dass jeder, der Zugang zu Apple Pay wolle, ihn auch bekomme.
Verfahren wegen Musikstreaming-Angebotes
Die EU-Kommission treibt mit der Vorlage der Beschwerdepunkte ein weiteres Verfahren gegen Apple voran. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie Apple offiziell unfairen Wettbewerb in seinem App-Store auf iPhone und iPad vorgeworfen. Apple benachteiligt demnach andere Anbieter von Musikstreaming-Apps und muss auch deswegen eine Strafe fürchten.