6 Mythen über Gesundheits-Apps
Quelle:
shutterstock/studio1901
Mythos 3: "Es droht eine Entsolidarisierung"
Erklärung: Das geltende Recht verbietet ausdrücklich, dass die Weigerung eines Versicherten, an "erweiterten Datensammlungen bezüglich seiner Gesundheit und seines Lebenswandels teilzunehmen", zu Nachteilen beim Versicherungsbeitrag führen darf. Tarif-Kriterien wie Alter, gesundheitliches Risiko oder auch das Verhalten sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzwidrig. Spezielle Tarife, die an die Übermittlung von Gesundheitsdaten geknüpft sind, sind entsprechend nach geltendem Recht unzulässig. Innerhalb strenger Grenzen sind zwar etwa Teilzuschüsse zu Smartwatches oder Wearables möglich, aber nicht an die Übermittlung von Gesundheitsdaten gebunden. Von einer Entsolidarisierung kann also keine Rede sein.
Erklärung: Das geltende Recht verbietet ausdrücklich, dass die Weigerung eines Versicherten, an "erweiterten Datensammlungen bezüglich seiner Gesundheit und seines Lebenswandels teilzunehmen", zu Nachteilen beim Versicherungsbeitrag führen darf. Tarif-Kriterien wie Alter, gesundheitliches Risiko oder auch das Verhalten sind bei der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzwidrig. Spezielle Tarife, die an die Übermittlung von Gesundheitsdaten geknüpft sind, sind entsprechend nach geltendem Recht unzulässig. Innerhalb strenger Grenzen sind zwar etwa Teilzuschüsse zu Smartwatches oder Wearables möglich, aber nicht an die Übermittlung von Gesundheitsdaten gebunden. Von einer Entsolidarisierung kann also keine Rede sein.