30.06.2013, 00:00 Uhr
Schweizer Telekombranche will Kosten und Aufwand für die Überwachung nicht tragen
Der Schweizerische Verband der Telekommunikation asut verwahrt sich dagegen, dass mit der Revision des Nachrichtengesetzes (NDG) neue und technisch anspruchsvolle Überwachungspflichten auf Kosten der Fernmeldediensteanbieterinnen eingeführt werden.
Der NDG-Entwurf sieht vor, dass die FDA neben den Überwachungen im Bereich der Strafverfolgung neu auch Überwachungsanordnungen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) ausführen müssen. Für asut ist in dieser Hinsicht zentral, dass sich der Aufwand für die Durchführung solcher zusätzlichen Überwachungsanordnungen in einem vernünftigen und vertretbaren Rahmen hält und die Kosten dafür vom Bund übernommen werden.
Aus Sicht der asut ist es problematisch, dass im geplanten NDG Massnahmen und Verfahren definiert werden, die über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hinausgehen, beispielsweise im Bereich der Internetnutzung (Identifizierung von Computernutzern), der Ortung von mobilen Kommunikationsvorgängen oder der Echtzeitüberwachung.
Kritisch äussert sich asut auch zur vorgesehenen Kabelaufklärung: Unklar ist, mit welchem Aufwand diese Massnahme verbunden ist, wie sie technisch und organisatorisch realisiert werden soll und kann, welche Datenströme betroffen sind und in welchem Ausmass Informationen gesammelt, aufbewahrt und ausgewertet werden sollen. Bevor eine solche Aufgabe im Gesetz verankert wird, müssen zwingend genügend Erkenntnisse zu Aufwand, Verhältnismässigkeit, Nutzen und Wirksamkeit vorliegen. (ph) http://www.asut.ch
Siehe auch: Staatstrojaner: Schweizer ICT-Anbieter gegen Überwachungsexzesse der Strafverfolger, 2012 mehr Fernmeldeüberwachungen in der Schweiz angeordnet, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr mit aktualisierten Richtlinien für Post- und Fernmeldedienste, 2011 weniger Echtzeit-Überwachungen für Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz, Abgeschlossene Kostenanalyse von strafprozessualen Überwachungsmassnahmen in der Schweiz,
Aus Sicht der asut ist es problematisch, dass im geplanten NDG Massnahmen und Verfahren definiert werden, die über das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hinausgehen, beispielsweise im Bereich der Internetnutzung (Identifizierung von Computernutzern), der Ortung von mobilen Kommunikationsvorgängen oder der Echtzeitüberwachung.
Kritisch äussert sich asut auch zur vorgesehenen Kabelaufklärung: Unklar ist, mit welchem Aufwand diese Massnahme verbunden ist, wie sie technisch und organisatorisch realisiert werden soll und kann, welche Datenströme betroffen sind und in welchem Ausmass Informationen gesammelt, aufbewahrt und ausgewertet werden sollen. Bevor eine solche Aufgabe im Gesetz verankert wird, müssen zwingend genügend Erkenntnisse zu Aufwand, Verhältnismässigkeit, Nutzen und Wirksamkeit vorliegen. (ph) http://www.asut.ch
Siehe auch: Staatstrojaner: Schweizer ICT-Anbieter gegen Überwachungsexzesse der Strafverfolger, 2012 mehr Fernmeldeüberwachungen in der Schweiz angeordnet, Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr mit aktualisierten Richtlinien für Post- und Fernmeldedienste, 2011 weniger Echtzeit-Überwachungen für Strafverfolgungsbehörden in der Schweiz, Abgeschlossene Kostenanalyse von strafprozessualen Überwachungsmassnahmen in der Schweiz,