11.07.2012, 00:00 Uhr

Abgeschlossene Kostenanalyse von strafprozessualen Überwachungsmassnahmen in der Schweiz

Bei der Überwachung von Post- und Fernmeldediensten zur Klärung schwerer Straftaten entstehen den Anbieterinnen dieser Dienste Kosten. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) diese Kosten nun analysieren lassen. Der entsprechende Bericht stellt eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen für die Totalrevision dar.

Zur Klärung schwerer Straftaten ordnen die Schweizer Strafverfolgungsbehörden Überwachungsmassnahmen im Post- und Fernmeldeverkehr an. Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) führt diese gemeinsam mit den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) und den Postdienstanbieterinnen (PDA) durch. Gemäss geltendem Recht (Art. 16 BÜPF) gehen die Investitionskosten für die Einrichtungen, die für eine Überwachung nötig sind, zu Lasten der FDA und PDA. Sie erhalten im Gegenzug eine Entschädigung für die Durchführung einzelner Überwachungen, also für die Betriebskosten.

Unabhängige Erhebung

Das EJPD beauftragte das Beratungsunternehmen KPMG im März 2012 damit, eine unabhängige Erhebung der Investitions- und Betriebskosten der FDA und PDA durchzuführen und die Ergebnisse in einem Bericht zusammenzufassen. Die Vergabe des Auftrags erfolgte via Einladungsverfahren. Von fünf eingeladenen Beratungsunternehmen hat die KPMG den Zuschlag erhalten.  Der Bundesrat hatte diese Kostenanalyse in seinen Antworten auf die Interpellation Müller (11.3063) und das Postulat Recordon (11.4210) in Aussicht gestellt. Sie soll im weiteren Gesetzgebungsverfahren auch dem Parlament als eine Entscheidungsgrundlage für die Totalrevision des BÜPF dienen. Die Botschaft zur Revision dürfte der Bundesrat dem Parlament gegen Ende dieses Jahres überweisen.

Der Bericht ?Erhebung und Analyse der Kosten der Post- und Fernmeldeüberwachung" liegt nun vor. Er zeigt unter anderem, dass die jährlichen Kosten für die Durchführung von Überwachungsmassnahmen bei kleinen und mittelgrossen FDA gemessen an ihrem Umsatz anteilsmässig wesentlich grösser sind als die Kosten grosser FDA. Den PDA entstehen insgesamt nur geringe Kosten. (ph) http://www.admin.ch

Siehe auch: Eidg. Datenschützer Hanspeter Thür stellt 19. Tätigkeitsbericht vor, Soll man die eigenen Kinder im Notfall orten lassen? Wenn ja, wie?, Bundesrat zum Bundestrojaner: Klare und restriktive Rechtsgrundlagen



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