Für 5G 08.11.2017, 12:05 Uhr

Bundesrat senkt die Konzessionsgebühren für Mobilfunkfrequenzen

Die Konzessionsgebühren für Mobilfunkfrequenzen, welche für die zukünftige Mobilfunktechnik ("5G") eingesetzt werden, werden sinken. Der Bundesrat hat am 8. November 2017 die Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) entsprechend angepasst.
Mit der Revision der GebV-FMG werden die Konzessionsgebühren für Mobilfunkfrequenzen im Bereich von 3 GHz auf ein international übliches Niveau festgesetzt. Diese Frequenzen sind für die rasche Einführung, namentlich den Bau und den Betrieb der zukünftigen Mobilfunknetze der 5. Generation (5G) ab dem Jahr 2019 von grosser Bedeutung. Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) bereitet zurzeit die Vergabe der entsprechenden, künftig verfügbaren Mobilfunkfrequenzen vor. Die vom Bundesrat genehmigte Anpassung der Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

Die Gebühren für die Frequenzen in hohen Frequenzbereichen werden sinken, um den im Vergleich zu den bisher verwendeten tieferen Frequenzen weniger günstigen Ausbreitungseigenschaften Rechnung zu tragen. Die neuen hohen Frequenzen eignen sich zur Kapazitätserhöhung der Mobilfunknetze, können jedoch weniger gut für die Mobilfunkversorgung bis ins Innere von Gebäuden genutzt werden.

Verordnung über die Gebühren im Fernmeldebereich (GebV-FMG) (PDF, 94 kB)




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