Oberlandesgericht München
26.06.2017, 08:10 Uhr
Deutsches Urteil zu Adblockern im Internet verzögert sich
Immer noch kein Urteil im Fall Eyeo versus Medienunternehmen: Die Entscheidung in der aktuellen Auseinandersetzung vor dem Oberlandesgericht München wurde vom 29. Juni auf den 17. August verschoben.
Das Oberlandesgericht München braucht noch etwas Zeit für sein Urteil über ein mögliches Verbot eines Adblockers im Internet. Die Entscheidung sei vom 29. Juni auf den 17. August verschoben worden, sagte eine Gerichtssprecherin.
Wurden die bisherigen Klagen vor den jeweiligen Landesgerichten weitgehend abgewiesen, reichten Unternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung" und ProSiebenSat.1 im Frühjahr vor dem Oberlandesgericht München Klage ein. Sie wollen in drei Verfahren die kostenlose Werbeblocker-Software Adblock Plus der Firma Eyeo verbieten lassen und verlangen Schadenersatz. Allein im Verfahren zwischen der Firma und der "Süddeutschen Zeitung" bezifferte das Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro.
Nach Meinung der Kläger greift die Software erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden. Die Unternehmen bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann "in ihrer Not an die Beklagte wenden", hatte ein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" im März vor Gericht ausgeführt. Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen".