Gerichtsurteil 19.02.2018, 10:49 Uhr

Facebook darf in Belgien keine Nutzerdaten mehr sammeln

Facebook darf in Belgien keine Daten von Nutzern mehr erheben. Bereits gesammelte müssen gelöscht werden, sonst droht eine Geldstrafe. Das geht aus einem Urteil eines Gerichts hervor. Facebook will Berufung einlegen.
(Quelle: Fotolia.com/peshkova)
Facebook darf belgische Nutzer nicht mehr ausserhalb seines Netzwerks "verfolgen". Bereits erhobene Daten müssen gelöscht werden - andernfalls droht eine Geldstrafe von 250.000 Euro pro verzögertem Tag. Das hat nun ein belgisches Gericht entschieden. Facebook will in Berufung gehen, berichtet Bloomberg.
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass das soziale Netzwerk Kunden nicht ausreichend über das Datensammeln, das über das Facebook-Universum hinausgeht, informiert hat. Auch was mit den Informationen geschieht, wurde nicht transparent gemacht, so der Vorwurf.
In Belgien ist Facebook schon seit 2015 im Visier der Datenschützer, als ein Gericht das Unternehmen dazu verurteilte, das Speichern personenbezogener Daten von Nicht-Nutzern einzustellen. Das aktuelle Verfahren ist aber das erste, bei dem sich ein europäisches Gericht mit dem Kern der Facebook-Technologien beschäftigt.

Das Tracken des Surfverhaltens

Denn das Unternehmen nutzt Cookies, Social Plug-Ins - die Like- und Share-Buttons - und Pixel, um Daten über das Surfverhalten der Nutzer auf anderen Webseiten zu sammeln. Wie das Gericht erklärte, würde Facebook das Nutzerverhalten auf Grundlage dieser unsichtbaren Pixel, die das Netzwerk auf mehr als 10.000 anderen Websites platziert hat, tracken.
Facebooks regionaler Vizepräsident Richard Allan erklärte, es gäbe Tools, die den Nutzern die Wahl liessen, welche Daten sie freigeben wollen. "Die Cookies und Pixels, die wir nutzen, sind Industriestandard", erklärt Allan. "Wir fordern von jedem Unternehmen, das unsere Technologien einsetzt, dass es die Endnutzer klar darüber informiert, und wir geben den Nutzern das Recht, sich gegen die Verwendung von Daten, die auf Websites und Apps von Facebook gesammelt wurden, zu entscheiden."
Das belgische Gericht wies zudem Facebooks Argument zurück, ein belgisches Gericht könne nicht über ein Unternehmen mit Sitz in den USA entscheiden, das ohnehin über seinen irischen Sitz aus global agiere. Das Gericht entgegnete, dass es zuständig sei, über Verstösse gegen das belgische Datenschutzgesetz zu entscheiden, da das Unternehmen Web-Nutzer in Belgien trackt.




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