Bazl
24.07.2016, 01:04 Uhr
Bund will Drohnen-Chip
Drohnen sollen einen SIM-Karten-ähnlichen Chip erhalten, um Besitzer schneller ausfindig machen zu können. Denn für den Einsatz von Drohnen gibt es diverse Bestimmungen.
Drohnen filmen Menschen und können Flugverbotszonen verletzen. Und wenn etwas passiert, kommen deren Besitzer unter Umständen ungeschoren davon. Das soll sich ändern. «Das Problem ist, dass wir fehlbare Piloten kaum je erwischen können. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, eine elektronische Registrierung einzuführen», sagt Urs Holderegger vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) gegenüber SRF. Jede Drohne soll daher in Zukunft einen Chip erhalten, der ähnlich wie eine SIM-Karte eines Handys funktioniere. Der soll die Position des Fluggeräts ans Handy-Netz senden und sich mit einer IP-Adresse identifizieren. Anhand der Funkdaten könnten so die Strafverfolgungsbehörden einen Drohnenpiloten jederzeit ausfindig machen – auch nach einem Vorfall.
Ohne Zustimmung des Gesetzgebers bleibt die Einführung eines «Drohnen-Chips» vorerst noch rechtlich in der Schwebe, weil Gesetze zuerst angepasst und vom Parlament verabschiedet werden müssen. Ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann. Bislang ist erst ein Grundsatzentscheid für eine elektronische Registrierung gefallen, über den laut Holderegger auch andere europäische Behörden zur Zeit nachdenken. Unter diese Regelung fallen Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm, respektive die ganze Palette bis zu den Spielzeugdrohnen. Für eine Chip-Ausstattung wäre zunächst eine Übergangsfrist erforderlich, da sowohl bereits im Einsatz stehende als auch neue Drohnen nachgerüstet werden müssten.
Ohne Zustimmung des Gesetzgebers bleibt die Einführung eines «Drohnen-Chips» vorerst noch rechtlich in der Schwebe, weil Gesetze zuerst angepasst und vom Parlament verabschiedet werden müssen. Ein Prozess, der mehrere Jahre dauern kann. Bislang ist erst ein Grundsatzentscheid für eine elektronische Registrierung gefallen, über den laut Holderegger auch andere europäische Behörden zur Zeit nachdenken. Unter diese Regelung fallen Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm, respektive die ganze Palette bis zu den Spielzeugdrohnen. Für eine Chip-Ausstattung wäre zunächst eine Übergangsfrist erforderlich, da sowohl bereits im Einsatz stehende als auch neue Drohnen nachgerüstet werden müssten.