Zeitenwende bei Datenschutz: Ab sofort gelten die neuen EU-Regeln

Was ändert sich für Verbraucher?

Dass Versprechen ist: EU-Bürger sollen die Hoheit über ihre Daten zurückbekommen. Zum Beispiel wird ihnen künftig ein "Recht auf Vergessenwerden" zugestanden. Daten, die für den ursprünglichen Zweck der Speicherung nicht mehr benötigt werden, müssen gelöscht werden. Zudem haben Verbraucher das Recht auf Auskunft. Unternehmen und Organisationen müssen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen.
Die EU-Kommission nennt als Beispiel die Bonuskarte eines Supermarktes: Kunden könnten etwa erfahren, wie oft sie die Karte verwendet haben, bei welchen Supermärkten sie eingekauft haben, und ob der Supermarkt die Daten an eine Tochter weitergeben hat.

Ausserdem bekommen Internetnutzer durch den sogenannten Datenrucksack mehr Kontrolle über ihre persönlichen Daten. Wechseln sie von einem Anbieter zum anderen, können sie E-Mails, Fotos oder Kontakte mitnehmen. Zudem müssen Verbraucher über Datenschutz-Verstösse - etwa durch Datenlecks oder Hackerangriffe - informiert werden. Wenn ein Risiko für sie entstanden ist, müssen Unternehmen die Verstösse zudem bei nationalen Behörden melden.

Und wie soll das durchgesetzt werden?

Der EU-Datenschutz war bislang ziemlich wirkungslos. Das lag auch an fehlenden Sanktionsmöglichkeiten. Ab sofort drohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes - je nach dem, was höher ist. Bei Facebook übersteigt das schnell die Milliarden-Marke. Beim Strafmass sollen Faktoren wie Schwere und Dauer des Verstosses, die Zahl der Betroffenen und die Vorsätzlichkeit berücksichtigt werden. Über mögliche Verstösse können sich die Verbraucher künftig bei den nationalen Datenschutzbehörden oder dem neuen EU-Datenschutzausschuss beschweren.




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