Überwachung bei Straftaten 17.03.2015, 07:33 Uhr

Neues System erfolgreich in Betrieb genommen

Der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) hat das neue System zur Verarbeitung der Daten aus der Fernmeldeüberwachung schrittweise in Betrieb genommen. Nun läuft der Vollbetrieb
Die Erneuerung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen vollzogen. Am 16. März 2015 konnte der Vollbetrieb des Systems erfolgreich aufgenommen werden.

Der Dienst ÜPF ist für die rechtskonforme Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs besorgt. Dabei achtet er besonders darauf, dass die Anforderungen des Datenschutzes und der Informationssicherheit eingehalten werden.

Auszug Straftatenkatalog StPO, die Überwachung zulassen
Auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen setzt der Dienst ÜPF Überwachungen um. Dazu holt er bei den Post- und Fernmeldedienstanbieterinnen jene Daten ein, welche die Strafverfolgungsbehörden anfordern, um schwere Verbrechen aufzuklären. Für die Ausführung solcher Anordnungen betreibt der Dienst ÜPF ein zentrales Verarbeitungssystem. Das bisherige System hatte das Ende seines Lebenszyklus erreicht, folglich wurde eine Ersatzbeschaffung notwendig.

Das erste Projekt Interception System Schweiz (ISS) hatte sich aufgrund technischer Komplikationen und Lieferschwierigkeiten mehrfach verzögert. Nachdem die Zusammenarbeit mit der Herstellerin im September 2013 beendet wurde, startete das EJPD im Dezember 2013 das Projekt ISS 2 mit der Herstellerin eines bereits evaluierten Alternativsystems neu.

Nach einer elfmonatigen Umsetzung startete im November 2014 der produktive Pilotbetrieb des neuen Systems. Damit konnten sowohl die Effizienz, wie auch der Datenschutz und die Informationssicherheit erheblich erhöht werden. Am 16. März 2015 wurde wie geplant der Vollbetrieb aufgenommen. Der Kostenrahmen von 13 Mio. Franken und der Zeitplan konnten eingehalten werden. Dies ist insbesondere auch der guten Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen sowie den Fernmeldedienstanbieterinnen zu verdanken.
Die Funktionalität des Systems ist an die aktuellen rechtlichen Grundlagen gebunden. Sie kann jedoch an neue rechtliche Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst werden, beispielsweise bei der vorgesehenen Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF).




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