Sportübertragungen
24.05.2016, 09:31 Uhr
WEKO will Swisscom mit 71,8 Mio. Franken büssen
Die Wettbewerbskommission (WEKO) sanktioniert Swisscom im Bereich der Übertragung von Live-Sport im Pay-TV und büsst das Unternehmen mit 71'818'517 Franken.
(Quelle: WEKO)
Die Swisscom-Gruppe ist mit ihren Tochtergesellschaften CT Cinetrade AG und Teleclub AG insbesondere im Bereich der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft im Pay-TV marktbeherrschend. Diese Stellung hat Swisscom gegenüber konkurrierenden TV-Plattformbetreiberinnen missbraucht um Wettbewerber im Plattformwettbewerb zu behindern, wie die WEKO am Dienstagmorgen informierte.
Die WEKO hat festgestellt, dass Swisscom mit ihren Tochtergesellschaften bei der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft sowie von gewissen ausländischen Fussballmeisterschaften im Pay-TV marktbeherrschend ist. Dies weil die Swisscom-Tochtergesellschaft Cinetrade langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Pay-TV hält.
Swisscom hat diese Marktbeherrschung in mehrfacher Hinsicht missbraucht. So hat Swisscom einigen Konkurrenten jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattform verweigert. Andern Konkurrenten wie z.B. Cablecom hat Swisscom nur Zugang zu einem reduzierten Sportangebot gewährt. Weiter konnten Konkurrenten anders als Swisscom selbst ihren Kunden Sportinhalte nur gekoppelt an das Basispaket von Teleclub anbieten.
Mit diesen Verhaltensweisen hat sich Swisscom in unzulässiger Weise einen Vorteil im Wettbewerb unter den TV-Plattformen verschafft.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Die WEKO hat festgestellt, dass Swisscom mit ihren Tochtergesellschaften bei der Live-Übertragung von Spielen der Schweizer Fussball- und Eishockeymeisterschaft sowie von gewissen ausländischen Fussballmeisterschaften im Pay-TV marktbeherrschend ist. Dies weil die Swisscom-Tochtergesellschaft Cinetrade langfristige und umfassende Exklusivrechte für die Übertragung von Sportinhalten im Schweizer Pay-TV hält.
Swisscom hat diese Marktbeherrschung in mehrfacher Hinsicht missbraucht. So hat Swisscom einigen Konkurrenten jegliches Angebot für die Ausstrahlung von Live-Sport auf deren Plattform verweigert. Andern Konkurrenten wie z.B. Cablecom hat Swisscom nur Zugang zu einem reduzierten Sportangebot gewährt. Weiter konnten Konkurrenten anders als Swisscom selbst ihren Kunden Sportinhalte nur gekoppelt an das Basispaket von Teleclub anbieten.
Mit diesen Verhaltensweisen hat sich Swisscom in unzulässiger Weise einen Vorteil im Wettbewerb unter den TV-Plattformen verschafft.
Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.