10.09.2013, 00:00 Uhr
Strafprozessuale Grundlagen und Kosten der Fernmeldeüberwachung im Vergleich mit dem europ. Ausland
Bei der Aufklärung schwerer Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs von Tatverdächtigen anordnen. Die mit der Datenauslieferung beauftragen Anbieterinnen dieser Dienste werden für ihre Aufwendungen entschädigt. Im Rahmen der laufenden Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) die strafprozessualen Grundlagen und die Kosten in einem europäischen Vergleich analysieren lassen.
Das Gutachten stellt eine von mehreren Entscheidungsgrundlagen für die Totalrevision des BÜPF dar. Verfasst wurde es vom Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung (SIR) per Ende Mai 2013. Es vergleicht die strafprozessualen Grundlagen und Kosten der Überwachung des Fernmeldeverkehrs der Schweiz mit Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Österreich und dem Vereinigten Königreich.
Das Gutachten liefert einen aufschlussreichen Einblick in die Praxis der Femmeldeüberwachung im europäischen Ausland. Zugleich zeigt es, dass die rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen im europäischen Ausland äusserst unterschiedlich sind. Dies erschwert einen schlüssigen Überblick über die verschiedenen ausländischen Gebühren und Entschädigungssituationen. Allen Staaten ist immerhin gemeinsam, dass Gebühren erhoben werden und mindestens ein Teil der Kosten den Fermeldedienstanbieterinnen (FDA) in irgendeiner Form erstattet wird.
Es gibt in den untersuchten Staaten aber kein System wie in der Schweiz, das die Entschädigungen an die FDA wie auch an den Bund für die zentral erbrachten Dienstleistungen zu Gunsten der Strafverfolgungsbehörden enthält und in einer Gebührenverordnung transparent verankert. Diverse Staaten schliessen zudem vertrauliche Vereinbarungen mit den einzelnen FDA über den Kostenersatz. Dies ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Ein direkter Tarif- oder Kostenvergleich mit den europäischen Staaten ist damit faktisch nicht möglich. (ph)
http://www.ejpd.admin.ch
Das Gutachten liefert einen aufschlussreichen Einblick in die Praxis der Femmeldeüberwachung im europäischen Ausland. Zugleich zeigt es, dass die rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen im europäischen Ausland äusserst unterschiedlich sind. Dies erschwert einen schlüssigen Überblick über die verschiedenen ausländischen Gebühren und Entschädigungssituationen. Allen Staaten ist immerhin gemeinsam, dass Gebühren erhoben werden und mindestens ein Teil der Kosten den Fermeldedienstanbieterinnen (FDA) in irgendeiner Form erstattet wird.
Es gibt in den untersuchten Staaten aber kein System wie in der Schweiz, das die Entschädigungen an die FDA wie auch an den Bund für die zentral erbrachten Dienstleistungen zu Gunsten der Strafverfolgungsbehörden enthält und in einer Gebührenverordnung transparent verankert. Diverse Staaten schliessen zudem vertrauliche Vereinbarungen mit den einzelnen FDA über den Kostenersatz. Dies ist in der Schweiz nicht vorgesehen. Ein direkter Tarif- oder Kostenvergleich mit den europäischen Staaten ist damit faktisch nicht möglich. (ph)
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